Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5395 Tagen) @ Alfred

» Ach, das war gemeint, Der 1. Satz (ursprünglich: „Touché – nicht immer ist
» eine knappe Antwort vollständig.“) wurde um „und unmissverständlich“
» ergänzt, der 2. Satz wurde gestrichen. .
»
» Zurück zum Thema:
» Hier geht es für mich vorrangig um eine unterlassene Anmeldung gem. MG. Da müssen die Angaben
» selbstverständlich richtig sein.

Lieber Alfred,

Du hast meine Hinweise und die hier bestehende Problematik anscheinend tatsächlich nicht verstanden.

Ich versuche es jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit:

Dem Garfield bzw. Christoph geht es hier insbesondere um die Frage:

"Wenn ich sicher wüsste, dass ich den Mietvertrag nicht vorlegen muss, könnte ich denen ja erzählen, dass ich erst seit 7 Tagen in Mainz wohne."

Klingt für mich ziemlich nach dem Vorsatz die Anmeldung erst zu unterlassen und wenn es auffliegt falsche Angaben zum Zwecke der Steuerverkürzung zu machen.

Du solltest auch mal z.B. in § 17 KAG NW o. § 370 AO gucken. Die Mainzer haben sowas auch entsprechend, aber ich bin zu Faul zum suchen.

» Der Zweitwohnungsteuer kann man sich hingegen durch falsche melderechtliche
» Angaben sehr wohl entziehen, ohne unbedingt juristische Konsequenzen
» befürchten zu müssen. Nach Auffassung des OVG NRW handelt es sich dabei
» wohl eher um „Unwägbarkeiten des Melderechts“.

Das meinst Du ernst> Ich glaube nicht, dass Münster in Strafverfahren entscheidet.


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