Mietvertrag vorlegen?

Yvonne Winkler @, Montag, 04.01.2010 (vor 5217 Tagen) @ LionelHutz

Münster und hier meinst Du wohl das OVG wird natürlich nicht im Strafverfahren entscheiden.

Was Du erklären willst, LionelHutz, ist klar eine Form von vorsätzlichem Betrug.

Was Alfred meinen könnte, ist die Beliebigkeit, mit der mit dem melderechtlichen Status umgegangen wird. Auf gut Deutsch, das Melderecht wird nicht ernst genommen.
Wenn man die ZWS umgehen will, dann meldet man sich eben um. Sehr nett und anschaulich war das auf dem Filmschnipsel von N-TV zu sehen, als die befragten Studenten ganz unbefangen erklärten, na da habe ich mich halt umgemeldet und bei den Eltern die Neben- und am Studiort die Hauptwohnung angegeben.
Das ist genau der Sinn der ZWS-Übung. In Wirklichkeit sind die Städte nicht an der ZWS, sondern vielmehr an der Ummeldung zur Hauptwohnung interessiert. Das weiß auch jeder und geniert gar niemanden. Das Melderecht wird so zur Manövriermasse degradiert und seiner ursprünglichen Aufgabe, die gelebte Wirklichkeit melderechtlich abzubilden, ad absurdum geführt.

Insofern sehe ich keinen Dissens zwischen Eurer Argumentation.


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