Mietvertrag vorlegen?

LionelHutz @, Montag, 04.01.2010 (vor 5226 Tagen) @ Alfred

» » Da Du Deinen Beitrag in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert
» hast, denke ich, dass wir uns verstanden haben. Fühl Dich nicht gleich
» angegriffen...
» Was soll ich da "in Bezug auf Straftaten jetzt noch einmal editiert"
» haben>

Ok, in einer ersten Version Deines Beitrages von heute, hiess es noch:

"Touché – nicht immer ist eine knappe Antwort vollständig und unmissvertändlich." 'Aber hier geht es um eine verspätete Anmeldung und nicht um Straftaten' (Muß das logischerweise gerade aus dem Kopf zitieren)

Warum Du den zweiten Satz wieder gelöscht hast, weisst Du vermutlich besser als ich.

Zurück zum Thema:
Es gibt einige Möglichkeiten gegen Zweitwohnungssteuerbescheide juristisch vorzugehen. Wer sich der Zweitwohnungssteuer durch falsche Angaben entziehen will, handelt sich möglicherweise unnötigen weiteren juristischen Ärger ein.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion