Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5372 Tagen) @ LionelHutz

» Du hast meine Hinweise und die hier bestehende Problematik anscheinend tatsächlich nicht verstanden.
Muss ich das denn>

» Ich versuche es jetzt noch einmal in aller Deutlichkeit:
Das Verb "versuchen" trägt schon den Keim des Scheiterns in sich.

» Klingt für mich ziemlich nach dem Vorsatz die Anmeldung erst zu unterlassen und wenn es auffliegt falsche Angaben zum Zwecke der Steuerverkürzung zu machen.
Du solltst Dich bei der Berufswahl für die Rolle des Staatsanwalts entscheiden, wenn Du bei dem Problem schon auf Vorsatz erkennst. Solche Juristen braucht das Land.

» Du solltest auch mal z.B. in § 17 KAG NW o. § 370 AO gucken.

Dazu bin ich nun wieder zu faul. Außerdem würde ich das ja ohne Hinweise eines Berufsträgers sowieso nicht verstehen.

» Das meinst Du ernst> Ich glaube nicht, dass Münster in Strafverfahren entscheidet.

Strafverfahren in Münster> Das OVG NRW bestimmt nicht. Das Amtsgericht Münster ganz bestimmt. Ansonsten meine ich es bitterernst.


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