Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5371 Tagen) @ LionelHutz

„Weil der Satz in unmittelbarem Zusammenhang und als Kommentar zu einer geschilderten Straftat steht, ist er höchst mißverständlich und für juristische Laien gefährlich.“
Ich sehe immer noch keine Straftat sondern nur eine (mögliche) Ordnungswidrigkeit. Da bewege ich mich sogar im Einklang mit der einschlägigen Satzung. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen meinem Kommentar und Garfields Erwägung (nicht Frage), wahrheitswidrig falsche Angaben über den Tag es Wohnungsbezugs zu machen, besteht für mich nicht.

„Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.“
Hier geht es um die Anmeldung einer Nebenwohnung und nicht um Ermittlungen einer Behörde, die einen (begründeten>) Anfangsverdacht hat. Und selbst dann interessiert die Nettokaltmiete das Einwohnermeldeamt nicht die Bohne. Der Mietvertrag ist zudem allenfalls ein (nicht einmal nötiges, wenn auch gewichtiges) Indiz für die Nutzung eines umschlossenen Raumes zum Wohnen oder Schlafen. Außerdem: Hier muss es ja wohl Strafverfahren heißen.

„Alfred erklärt, dass das alles nicht so schlimm ist, weil es bei der Zweitwohnungssteuer ohnehin nur Ordnungswidrigkeiten gibt und es eh nie herauskommen wird, weil niemand in den Mietvertrag gucken wird.“
Ich kann mich nicht erinnern, eine Wertung zur unterlassenen Meldung oder eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen ausgesprochen zu haben. Missverständnisse sind natürlich immer möglich - selbst Juristen scheinen davor nicht gefeit zu sein.

„Dein in diesem Thread gepostetes Spezialwissen zur Zweitwohnungssteuer und Deine Polemik haben keinerlei Bezug zu den Ausgangsfragen.“
Um polemisch zu bleiben Zweitwohnungsteuer hat kein Fugen-'s'. Und bei dem Thread geht es vorrangig um Melde- und nicht Zweitwohnungsteuerrecht (sofern es letzteres überhaupt gibt).

Juristerei kann man leider nicht auf einen kleinen Teilbereich beschränken.“
Über die Beschränktheit der Juristerei lasse ich mich hier nicht aus, zumal ich den Zusammenhang obiger Feststellung mit meiner nicht erkenne (verstehe>).

Zum Abschluss noch ein Zitat – auch wenn es falsch und irreführend (Humbug) ist:
„Aus den melderechtlichen Verhältnissen (Haupt- und Nebenwohnung) kann nur geschlossen werden, wo der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt hat und damit melderechtlich mit seiner Hauptwohnung und wo er melderechtlich mit einer Nebenwohnung gemeldet ist.“
(Stammt allerding nicht von mir.)


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