Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Montag, 04.01.2010 (vor 5372 Tagen) @ LionelHutz

Ach, das war gemeint. Der 1. Satz (ursprünglich: „Touché – nicht immer ist eine knappe Antwort vollständig.“) wurde um „und unmissverständlich“ ergänzt, der 2. Satz wurde gestrichen.

Zurück zum Thema:
Hier geht es für mich vorrangig um eine unterlassene Anmeldung gem. MG. Da müssen die Angaben selbstverständlich richtig sein.
Der Zweitwohnungsteuer kann man sich hingegen durch falsche melderechtliche Angaben sehr wohl entziehen, ohne unbedingt juristische Konsequenzen befürchten zu müssen. Nach Auffassung des OVG NRW handelt es sich dabei wohl eher um „Unwägbarkeiten des Melderechts“.


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