Mietvertrag vorlegen?

Alfred @, Dienstag, 05.01.2010 (vor 5372 Tagen) @ LionelHutz

» Zudem sei darauf hingewiesen, dass die im Ausgangspost beschriebene Nichtanmeldung einer Wohnung strafrechtlich ganz anders zu beurteilen ist als eine falsch vorgenommene oder unterlassene Statusmeldung bzgl. Haupt- bzw. Nebenwohnung.

Um noch einen draufzulegen: Das ist mir jetzt zu … feinsinnig.
Aber zwei Fragen, Herr Staatsanwalt (>):
Welche Strafe steht denn auf "Unterlassen der Anmeldung einer Nebenwohnung">
Welche als „Wahrheiten getarnte Vermutungen“, die juristischer Humbug sind, habe ich in diesem Thread denn verbreitet>
Was die Besteuerung von Nebenwohnungen angeht: Sie verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG – u.a. deswegen, weil die Entrichtung der Steuer im Belieben der Einwohner steht.


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