Mietvertrag vorlegen?
» » Zudem sei darauf hingewiesen, dass die im Ausgangspost beschriebene
» Nichtanmeldung einer Wohnung strafrechtlich ganz anders zu beurteilen ist
» als eine falsch vorgenommene oder unterlassene Statusmeldung bzgl. Haupt-
» bzw. Nebenwohnung.
»
» Um noch einen draufzulegen: Das ist mir jetzt zu … feinsinnig.
» Aber zwei Fragen, Herr Staatsanwalt (>):
» Welche Strafe steht denn auf "Unterlassen der Anmeldung einer
» Nebenwohnung">
Eines vorab, ich bin kein Staatsanwalt. Ich weiss auch nicht wie Du darauf kommst. Dass das von Garfield geschilderte Verhalten 'unrecht' ist, sollte jedem Laien einleuchten. Komm damit klar. Aber Deine Fragen will ich versuchen, ja Du weisst schon, der Keim des Scheiterns und so, Dir zu beantworten.
Der strafrechtliche Unterschied zwischen Nichtanmeldung und falscher Statusmeldung besteht einfach darin, dass erste mit einem Bußgeld bedroht wird und zweite nicht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sehe ich als Teil des Strafrechts.
Der Umstand würde natürlich auch juristische Berücksichtigung finden, wenn ein Delikt nach dem Melderecht in Tateinheit mit einem Abgabendelikt begangen wird.
» Welche als „Wahrheiten getarnte Vermutungen“, die juristischer Humbug sind,
» habe ich in diesem Thread denn verbreitet>
Ok... Ich erkläre Dir auch was Humbug ist:
"Weder im Melderecht noch bei der Zweitwohnungsteuer gibt es Straftaten – nur Ordnungswidrigkeiten. Und die werden mit Bußgeld geahndet."
Das der Satz falsch ist und nicht nur unvollständig, habe ich bereits erklärt. Weil der Satz in unmittelbarem Zusammenhang und als Kommentar zu einer geschilderten Straftat steht, ist er höchst mißverständlich und für juristische Laien gefährlich.
"Dem Einwohnermeldeamt ist die Nettokaltmiete völlig egal, und der Mietvertrag ist uninteressant."
Auch dieser Satz ist falsch. Wenn das Einwohnermeldeamt herausfindet, dass sich ein Einwohner nicht mit einer Wohnung angemeldet hat, wird spätestens im Bußgeldverfahren relevant, wie lange der Einwohner schon eine Wohnung in der Stadt inne hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wird sich das Einwohnermeldeamt mit Sicherheit für den Mietvertrag interessieren.
Zusammengefasst:
Garfield schildert eine Straftat, die spätestens dann auffliegt, wenn er den Mietvertrag rausholen muss und hat dabei schon so ein ungutes Gefühl, dass er hier mal nachfragt.
Alfred erklärt, dass das alles nicht so schlimm ist, weil es bei der Zweitwohnungssteuer ohnehin nur Ordnungswidrigkeiten gibt und es eh nie herauskommen wird, weil niemand in den Mietvertrag gucken wird.
Das reicht für mich an Humbug der als 'Wahrheit' getarnt ist und gefährlich werden kann. Aber es gibt durchaus noch mehr. Dein in diesem Thread gepostetes Spezialwissen zur Zweitwohnungssteuer und Deine Polemik haben keinerlei Bezug zu den Ausgangsfragen.
» Was die Besteuerung von Nebenwohnungen angeht: Sie verstößt gegen Art. 3
» Abs. 1 GG – u.a. deswegen, weil die Entrichtung der Steuer im Belieben der
» Einwohner steht.
Juristerei kann man leider nicht auf einen kleinen Teilbereich beschränken.
gesamter Thread:
- Mietvertrag vorlegen? -
Garfield,
03.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
03.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Yvonne Winkler,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? - Yvonne Winkler, 05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
05.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? - Alfred, 04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Yvonne Winkler,
04.01.2010
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LionelHutz,
04.01.2010
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Alfred,
04.01.2010
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LionelHutz,
04.01.2010
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Alfred,
04.01.2010
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LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
LionelHutz,
04.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? - Alfred, 06.01.2010
- Mietvertrag vorlegen? - faulesocke, 30.03.2010
- Mietvertrag vorlegen? -
Alfred,
03.01.2010