Beginn der Festsetzungsfrist

LionelHutz @, Mittwoch, 13.01.2010 (vor 5684 Tagen) @ Hobbes

» Meines Erachtens nach ist eine Festsetzungsverjährung eingetreten (4 Jahre
» nach Eintreten des Ereignisses).
» Das sieht die nette Frau vom Amt aber nicht so, da ich erst 2009 Angaben
» gemacht habe, sei der Beginn der Festsetzungsfrist erst 2009.
» Habe ich eine Chance dagegen vorzugehen>

Das Kassen- und Steueramt wird sich vermutlich auf § 170 Abs. 2 Ziff. 1 AO berufen. Die Vorschrift besagt u.a., dass der Fristlauf erst mit Einreichung der Steuererklärung beginnt. Das wäre hier zwar nicht ganz korrekt, weil die Vorschrift auch eine Regelung trifft, wann der Fristbeginn spätestens eintritt, dürfte aber nicht viel an der aktuellen Rechtslage ändern.

Ob es in Deinem Fall erfolgverprechend ist, sich alleine
auf eine Verjährung zu berufen, kann man nur im Einzelfall prüfen. Die Chancen erscheinen aber nicht besonders gut.

» Ausserdem noch eine rein technische Frage:
» Der Steuerbescheid ist weder unterschrieben noch steht dort, dass er auch
» ohne Unterschrift gültig ist.
» Habe ich eine Chance gegen den Bescheid formal anzugehen>


Die Unterschrift dürfte gem. § 119 Abs. 3 S. 2 AO entberlich sein, weil der Bescheid "mit Hilfe von automatischen Einrichtungen" erlassen wurde. Ein Hinweis darauf durch die Verwaltung ist höflich, aber wohl keine Voraussetzung.

Selbst wenn der Bescheid unter einem Formfehler leidet, dürfte ein Vorgehen gegen den Bescheid, das alleine auf den Formfehler gestzützt wird nicht erfolgverpsrechend sein, § 127 AO.


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