Beginn der Festsetzungsfrist

LionelHutz @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5683 Tagen) @ Bjoern

Da hat sich etwas zeitlich überschnitten.

Ich habe meinem letzten Post noch eine Anmerkung hinzugefügt.

Hinter dem Sinn von § 170 AO steht meiner Auffassung nach ein allgemeiner Rechtsgedanke. Sofern eine Mitwirkungshandlung des Steuerpflichtigen zum Zwecke der Besteuerung notwendig ist, soll es nicht in seiner Hand liegen, die Verjährung durch Unterlassen seiner Mitwirkung zu beschleunigen. Die 3-Jahres Regelung dient dem Rechtsfrieden.

Ich habe gerade keine passende Literatur zur Hand, meine mich aber zu erinnern, das dies die gängige Begründung ist. Dagegen wird man wissenschaftlich argumentieren müssen. Ich denke, dass der Aufwand dafür in keiner vernünftigen Relation zu den möglichen Erfolgsaussichten steht.


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