Beginn der Festsetzungsfrist

Hobbes @, Dienstag, 19.01.2010 (vor 5678 Tagen) @ Alfred

@Alfred,

ich gebe dir völlig recht und geren tue ich dies auch nicht, aber es ist schlichtweg eine Kostenabwägung:
Mit welcher Wahrscheinlichkeit wird es für mich teurer>
Und da sehe ich nach dieser Diskussion, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach für mich teurer wird, wenn ich nun nicht zahle. Also werde ich zahlen. Wie ich ja schrieb, ein "relativ" kleiner Betrag. Es ist viel Geld unstrittig, aber in der Relation, zu dem was ich 1. hier schon gelesen habe, und 2. auf mich zukommen könnte, wenn ich nicht zahle, sondern Klage (da ja ein Widersrpuchsverfahren als Bürokratieabbau im Sinne der Bürger -hahahaha- ausgeschlossen ist).
Also werde ich die auch meiner Meinung nach zu Unrecht erhobene Steuer bezahlen. Leider.
Aber vielen Dank für Deine Hinweise.


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