Beginn der Festsetzungsfrist

LionelHutz @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5917 Tagen) @ Bjoern

Als Juristen, kann man denjenigen definieren, der sich mit den Rechtswissenschaften auseinandersetzt. An eine bestimmte Ausbildung oder berufliche Quallifikation ist das erstmal nicht gebunden.

Man sollte sich allerdings über den eigenen Wissensstand bewusst sein und nicht aus der Luft gegriffene Ansichten als juristisches Wissen verkaufen wollen.

Insofern, Respekt für Deine wissenschaftliche herangehensweise.

Das die "Anzeige" nach § 8 der Satzung eine "Anzeige" i.S.d § 170 AO ist, nehme ich Dir erst mal ab. Auch wenn das sicher noch genauer zu untersuchen wäre.

Gegen Dein Verständnis der Bedeutung von "oder" stehen aber immer noch meine Argumente und Dein erstes Zitat aus dem Pahlke.

Ich bin aber gespannt. Der Weg ist der richtige! :-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion