Beginn der Festsetzungsfrist

Alfred @, Freitag, 15.01.2010 (vor 6139 Tagen) @ Hobbes

» ich habe nun (12.01.2010) einen Zweitwohnungssteuerbescheid in Köln für das
» Jahr 2005 bekommen.
» Meines Erachtens nach ist eine Festsetzungsverjährung eingetreten (4 Jahre
» nach Eintreten des Ereignisses). ...
» Habe ich eine Chance dagegen vorzugehen>

Die ausgiebige Betrachtung dieser Sumpfblüte des Verwaltungsrechts dürfte für Dich eine praktische Nutzanwendung haben:
Mit dem alleinigen Argument der Festsetzungsverjährung solltest Du nicht vor Gericht ziehen.
Für die übrigen Möglichkeiten gegen die Kölner ZWSt-Pflicht solltest Du Dich – wenn Du es denn nicht bist – bei Bedarf zumindest mit einem Juristen austauschen.
Spätestens vor Gericht gilt dann: Du bist in des Richters Hand.


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