Beginn der Festsetzungsfrist
Welchen Sinn hat denn Deiner Meinung nach die Verjährung>
Der Student ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet auch wenn er nichts davon weis. Fordert ihn die Stadt erst spät zur Abgabe einer Steuererklärung auf, kann das für den Studenten grundsätzlich wirtschaftlich von Vorteil sein. Er muss eine bereits vor Jahren entstandene Steuer erst später entrichten und hat daher einen Zinsvorteil.
Wenn man etwas zahlen muss, was man eigentlich schon früher hätte zahlen müssen, sehe ich darin keine Ungerechtigkeit.
Wie gesagt, ich halte Deine Argumentation nicht für ganz ausgeschlossen, aber wissenschaftlich für so gut wie nicht begründbar. Ein Einstieg um eine wissenschaftliche Argumentation zu entwickeln wäre sicher ein Kommmentar zur AO.
edit: Mit dem Unterlassen einer Steuererklärung begibt man sich nach Wertung des Gesetzgebers eher in den Bereich des § 169 Abs. 1 S. 2 AO (-> längere Frist!). Auch das spricht meiner Auffassung nach gegen Deine Argumentation.
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Hobbes,
13.01.2010
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