Beginn der Festsetzungsfrist

LionelHutz @, Donnerstag, 14.01.2010 (vor 5683 Tagen) @ Bjoern

» nur die wissenschaftliche Begründung dieses "Bauchgefühls" fällt mir schwer
» :-(

Das mag unter Umständen ein Hinweis darauf sein, dass Dein "Bauchgefühl" falsch ist. ;-)

Bei Verjährung geht es nicht um Gerechtigkeit sondern um Ungerechtigkeit. Ein grundsätzlich bestehender Anspruch kann nicht mehr durchgesetzt werden.


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