Beginn der Festsetzungsfrist
» vielen Dank für die ausführliche Diskussion.
Vielen Dank für Deine ausgesuchte Höflichkeit.
» Da es sich nur um einen "relativ" geringen Betag von rund 170 Euro handelt,
Schön für Dich, wenn 170 EURO ein "relativ" geringer Betrag sind.
Darum ginge es mir aber nicht. Es gab z.B. einen Anwalt, der in eigener Sache wegen eines erheblich geringeren Betrages vor das BVerfG gezogen ist. Dass er –zu Recht – eins „auf die Schnauze“ bekommen hat, lag nicht unbedingt an der Geringfügigkeit des Betrags. Das BVerfG schützt u.a. die Grundrechte des Bürgers und nicht verquere Rechtsauffassungen.
Ein anderer (nicht Anwalt o. dgl.) hat gegen eine ZWSt für weniger als 30 EURO geklagt und nicht gezahlt.
Für Dich: Das Argument der Verjährung zieht bestimmt nicht. Aber hier geht es um Recht. Die Satzung war bereits mit ihrem In-Kraft-Treten ganz offensichtlich verfassungswidrig und wird es mit jeder Änderung mehr. Auf einer verfassungswidrigen Grundlage zu einer Steuer herangezogen zu werden, soll man sich nicht gefallen lassen. Das ist völlig unabhängig von der Frage, ob man wirklich eine Zweitwohnung innehat oder nicht.
Deine Herangehensweise ist sicherlich pragmatisch und entlastet Verwaltung und Gerichte. Ich habe also durchaus Verständnis dafür, dass Du lieber zahlst, als Dich – noch dazu mit ungewissem Ausgang – durch die am Rechtsweg stehenden Mühlen drehen zu lassen. Eine Erfolgsgarantie kann Dir in Deinem Fall keiner geben, denn letztlich schützt das BVerfG „nur“die Grundrechte jedes Bürgers und nicht verquere Rechtsauffassungen/Nichteinhalten des Rechtsweges usw. (s.o.).
Eines solltest Du noch bedenken: Du zahlst u.U. wider besseren Wissens„freiwillig“. Und besser wird die Kölner Stadtverwaltung dadurch auch nicht – Deine 170 EURO werden wohl im Sumpf versinken.
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