Beginn der Festsetzungsfrist
» eine kleine Ergänzung von einem juristischen Laien:
»
» die Kölner Satzung regelt in § 8 (2), dass die Anmeldung in Köln als
» notwendige Anzeige für die ZWS gilt. folglich dürfte die nach § 170 (2) AO
» (diese dürfte gemäß § 15 der Satzung bzw. § 12 (1) Nr. 4 KAG NRW Anwendung
» finden) erforderliche Anzeige ab diesem Zeitpunkt bewirkt sein.
Das hast Du meiner Ansicht nach etwas falsch verstanden. Die Anzeige nach § 8 der Satzung ist nicht gleichzusetzen mit einer Steuererklärung. Diese ist in § 9 der Satzung geregelt.
»
» Festsetzungsverjährung tritt nach § 12 (1) Nr. 4 KAG NRW nach 4 Jahren ein.
» sofern also im Kalenderjahr 2005 die Anmeldung in Köln erfolgt ist, sollte
» mit Ablauf des 31.12.2009 zumindest für die Steuer 2005 die Verjährung
» eingetreten sein.
» da du als "Neuling" in Köln nicht wissen kannst, dass du durch die Meldung
» mit Nebenwohnung u. U. der ZWS unterliegst, dürfte die Stadt verpflichtet
» sein, dich in irgendeiner Form auf die Notwendigkeit einer Steuererklärung
» (§ 9 der Satzung) hinzuweisen. unterlässt sie dies, dürfte sich diese
» Tatsache hinterher nicht zu Gunsten der Stadt auswirken. daher halte ich
» eine Verlängerung des Beginns der Verjährung bis zur Abgabe einer
» Steuererklärung für ausgeschlossen.
Auch hier liegst du meiner Meinung nach ziemlich falsch. § 12 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) KAG NRW verweist für die Fristbestimmung auf die AO. In Bezug auf die Festsetzungsfrist des § 169 AO trifft die Vorschrift des KAG eine abweichende Regelung. Zur Bestimmung des "Beginn der Festsetzungsfrist" wird uneingeschränkt auf § 170 AO verwiesen.
edit: Na gut. Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass sofern eine Anzeige zu erstatten und eine Steuererklärung einzureichen ist, der Fristlauf bereits mit der Vornahme der ersten Handlung beginnt. Dafür müsste man untersuchen, was § 170 AO mit "Anzeige" meint und ob der Begriff auf die Anzeige des § 8 der Satzung passt. Ehrlich gesagt, halte ich eine solche Argumentation aber für abwegig, weil sie dem Sinn der Vorschrift, klar entgegensteht.
gesamter Thread:
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Hobbes,
13.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - Alfred, 13.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - LionelHutz, 13.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - LionelHutz, 14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - LionelHutz, 14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - Alfred, 14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - Alfred, 14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Bjoern,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
LionelHutz,
14.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - Alfred, 15.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Hobbes,
18.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - LionelHutz, 18.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Alfred,
18.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Hobbes,
19.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist - Alfred, 19.01.2010
- Beginn der Festsetzungsfrist -
Hobbes,
19.01.2010