Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Freitag, 07.01.2022 (vor 832 Tagen)
bearbeitet von Meg, Freitag, 07.01.2022

Hi zusammen

Meine Cousine wird in Berlin in eine Wohnung einziehen, aber die Vermietung wird ihr nicht die Wohnung geben, wenn nicht einer für sie bürgt, weil ihr Lohn nicht genug ist.

Die Vermietung wollte mehr Absicherung und sagte, dass ich in dem Vertrag als Vertragspartnerin und Mietinteressentin aufgeführt werde. Aber sie wird die ganze Miete bezahlen. Diese Whg ist auch ihre alleinige Wohnung.

Die Vermietung sagte, dass es auf der Wohnungsgeberbescheinigung explizit steht, dass nur meine Cousine die Wohnung nutzt, daher fällt für mich keine Zweitwohnungssteuer an.

Ich behalte auch meine aktuelle Anschrift in Niedersachsen. Ich wohne in Berlin tatsächlich nicht und kein tatsächlicher Einzug findet statt. (Ich arbeite in Niedersachsen und bin auch hier da steuerpflichtig)

Ich frag mich:

1. Ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz, mich nicht anzumelden? Gibts in diesem Fall wirklich kein Pflicht für Zweitwohnsitzanmeldung? Oder soll ich mich doch diese Wohnung als Zweitwohnung anmelden?

2. Fällt bei mir dann eine Zweiwohnsitzsteur?

3. kriege ich eventuell andere Probleme?

Vielen lieben Dank!


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