Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Sonntag, 09.01.2022 (vor 860 Tagen) @ Kommunalfreund
bearbeitet von Meg, Sonntag, 09.01.2022

Danke vielmals!
Obwohl ich nie nach Berlin fahren werde und in dieser Wohnung wohne? Ich behalte gleichzeitig meinen Wohnsitz in Niedersachsen und bin auch hier angemeldet.
Sollte die Kommunalverwaltung Beweise für teilweise Nutzung vorlegen?

Für Untervermietung:
1. Kann ich die Wohnung zu 0 Euro an meine Cousine untervermieten? Weil sie tatsächlich die ganze Miete bezahlen wird und ich nix dafür bezahlen muss. Ich kriege dann auch nix von ihr..

Oder können wir eine schriftliche Vereinbarung verfassen, um zu erklären dass meine Cousine die einzige Benutzerin ist und ich mich nur als Bürgin erkläre?
2. Gibts Einkommensteuer für mich? Also wegen der Untervermietung..

Ich dachte dass Mietvertrag ist von Zweitwohnsitz unabhängig ist. Solange ich die Wohnung nicht im melderechtlichen Sinn benutze..

Mietvertrag ≠ Meldepflicht ist das richtig?


LG


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