Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Mittwoch, 12.01.2022 (vor 1218 Tagen) @ Meg

Also am besten, die Wohnungsgeberbescheinigung nur an meine Cousine(die eingezogene Person) zu schreiben?

Ja

Wenn es nicht geht und die Bestätigung die folgenden bleibt, ... Bin ich in dieser Formulierung meldepflichtig? (Ich bin in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung registriert.) Kriege ich Bußgeld?

Die Bestätigung ist und bleibt falsch. Maßgeblich ist auch nicht der Vertragsbeginn sondern das Datum des Einzugs.

Deine Cousine lässt sich mit alleiniger Wohnung registrieren - Du überhaupt nicht

Ist das gegen Meldepflicht?

Nein, es entspricht dem Gesetz.

Kümmert sich Berliner Finanzverwaltung um unrichtige Meldung?

Ja, wenn es ihr auffällt. Berlin ist arm und greift nach jedem Cent.

Da der Vertrag am Donnerstag unterzeichnet werden sollte, wollte ich fragen, es sollte in jedem Fall kein großes Problem sein? Bei dem zweiten Fall könnte es nur die Möglichkeit geben, dass ich den Sachverhalt erklären müsste?

Ja

Ist es besser, dass meine Cousine bei ihrer Anmeldung den Sachverhalt schonmal erklärt?

Falls da schon Rückfragen kommen, kann sie ja sagen, dass Du nur der Mietsicherheit wegen im Vertrag stehst.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

[x]
[*]