Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Dienstag, 11.01.2022 (vor 828 Tagen) @ Meg

Wie kann ich Meldepflicht umgehen?

Das ist gar nicht erforderlich. Da Du nicht in die Wohnung einziehst, bist Du nicht meldepflichtig. Nochmal: Die Bestätigung ist falsch, du bist als Bürgin nicht meldepflichtig. Der Wohnungsgeber, der ja genau weiß, dass Du nur als "Bürgin" im Mietvertrag stehst, kann Dich nicht willkürlich als meldepflichtige Person deklarieren. Für Dich ist das nicht verbindlich.

Z.B. etwas wie “folgende Person ist in diese Wohnung eingezogen: Wonungsnutzer: Cousine” hinzufügen? Ist diese Umstrukturierung besser?

Nein, denn das steht schon in der Bestätigung.

Du kannst es mit der vorliegenden Bestätigung natürlich darauf ankommen lassen und der Berliner Finanzverwaltung - sollte sie nachfragen, warum Du Dich nicht hast registrieren lassen - den Sachverhalt erklären. Was dann passiert steht in den Sternen.

Frage (nur aus Neugierde):
Ist der Wohnungsgeber eine Genossenschaft oder eine Privatperson?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion