Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Kommunalfreund @, Sonntag, 09.01.2022 (vor 860 Tagen) @ Meg

Vielen herzlichen Dank! Das ist sehr professionell!!

Da wir beiden Hauptmieterinnen sind und meine Cousine tatsächlich diese Wohnung gefunden hat, daher gehe ich davon aus, dass eine Untervermietung nicht mehr nötig, ist das korrekt?

im Grunde ja- aber wer weiß denn schon wie die Gemeinde es betrachtet? Steht eben im Mietvertrag die Erlaubnis zur Untervermietung, liefert dieser dann auf alle Fälle den Beweis, dass eben die Cousine -welche sich mit Erstwohnsitz meldet- tatsächlich die einzige Inhaberin ist - denn es gibt auch den Begriff Innehaben - sobald eben das Innehaben irgendwie erkennbar ist kann eine Kommune - je nach Satzung- auf die Idee kommen die Möglichkeit zur teilweisen Nutzung und danach eine Zweitwohnungssteuer erheben.
Die Juristen und die Kommunalverwaltungen versuchen Geld zu schäffeln.
Beispielhaft: Bei einem Ehepaar ist die Frau Eigentümer eines Hauses und ist mit Erstwohnsitz gemeldet. Der Partner ist rund um die Erde unterwegs - nicht mit Erstwohnsitz gemeldet kommt mal für 4 oder 6 Wochen und wohnt dort -oder die Frau wohnt z.B. in Kanada bei Ihrem Partner - dort nutzen diese eine Wohnung von Freunden- weährend diese sich im Urlaub befinden- so etwas ist in Kanda fast üblich- damit das Haus während der Abwesenheit bewohnt bzw. beschützt ist. folglich hat die Gemeinde einen Zweitwohnungssteuerbescheid erlassen- da eben nicht mit Erstwohnsitz gemeldet steht der Gemeinde diese Zweitwohnungssteuer zu Recht zu.
Auch Klage wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen- da eben nicht mit Erstwohnsitz gemeldet - folglich in der übrigen Zeit in einem anderen Gebäude der Wohnsitz angenommen werden muss. ES heißt nichts ist unmöglich.


LG


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