Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Alfred @, Sonntag, 09.01.2022 (vor 860 Tagen) @ Meg

Die Vermietung sagte, dass es auf der Wohnungsgeberbescheinigung explizit steht, dass nur meine Cousine die Wohnung nutzt, daher fällt für mich keine Zweitwohnungssteuer an.

Das ist sachlich richtig. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist Grundlage für die melderehtliche Registrierung.

Ich behalte auch meine aktuelle Anschrift in Niedersachsen. Ich wohne in Berlin tatsächlich nicht und kein tatsächlicher Einzug findet statt.

Damit bist Du auch nicht meldepflichtig. Ein „Untermietvertrag“ ist nicht erforderlich.
Zweitwohnungsteuer fällt bei der Sachlage in Berlin damit nicht an. Die Stadt kennt den Mietvertrag nicht und vermutlich wird es deshalb nicht mal dumme Fragen geben.


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