Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Kommunalfreund @, Samstag, 08.01.2022 (vor 862 Tagen) @ Meg

Meine Cousine wird in Berlin in eine Wohnung einziehen, aber die Vermietung wird ihr nicht die Wohnung geben, wenn nicht einer für sie bürgt, weil ihr Lohn nicht genug ist.

Das ist eohl auch leicht verständlich - die Vermieterin will eine Bürgschaft

Die Vermietung wollte mehr Absicherung und sagte, dass ich in dem Vertrag als Vertragspartnerin und Mietinteressentin aufgeführt werde. Aber sie wird die ganze Miete bezahlen. Diese Whg ist auch ihre alleinige Wohnung.

In diesem Falle müsste wohl die Vermieterin - zu mindest formal- eine Untervermietung an die Cousine erlauben!


Die Vermietung sagte, dass es auf der Wohnungsgeberbescheinigung explizit steht, dass nur meine Cousine die Wohnung nutzt, daher fällt für mich keine Zweitwohnungssteuer an.

das dürfte bei der Konstellation zutrffend sein


Ich behalte auch meine aktuelle Anschrift in Niedersachsen. Ich wohne in Berlin tatsächlich nicht und kein tatsächlicher Einzug findet statt. (Ich arbeite in Niedersachsen und bin auch hier da steuerpflichtig)

Das ist wohl auch legitim


Ich frag mich:

1. Ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz, mich nicht anzumelden? Gibts in diesem Fall wirklich kein Pflicht für Zweitwohnsitzanmeldung? Oder soll ich mich doch diese Wohnung als Zweitwohnung anmelden?

WEnn jemand 10 Wohnungen besitzt, der ist auch nicht verpflichtet in allen 10 Gemeinden sich anzumelden.ES ist in diesen Fällen eine Kapitalanlage und bei Leerstand auch nicht Zweitwohnungssteuerpflichtig - dazu bedarf es dann Nachweis über Mull-Verbrauch von Wasser und Strom für den ganzen Zeitraum ( z.B. 365 TAGE!

2. Fällt bei mir dann eine Zweiwohnsitzsteur?

Klar und deutlich nein bei dieser Kostellation

Diese Cousine meldet sich mit Erstwohnsitz an und ist auch nicht Zweitwohnungssteuerpflichtig

3. kriege ich eventuell andere Probleme?

Diese können nur zwischen Dir und Cousine auftreten wenn diese das nötige Geld nicht aufbringt - dazu übernimmst ja die Bürgschaft und diese ist der Vermieterin wichtig.


Vielen lieben Dank!


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