Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Dienstag, 11.01.2022 (vor 858 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von Meg, Dienstag, 11.01.2022

Vielen herzlichen Dank!!

Also am besten, die Wohnungsgeberbescheinigung nur an meine Cousine(die eingezogene Person) zu schreiben?


Wenn es nicht geht und die Bestätigung die folgenden bleibt,

  • wir bestätigen nach § 19 Bundesmeldegesetz den Einzug für die fol-
  • genden meldepflichtigen Personen gelegene Wohnung.
  • Vertragsbeginn: XX.XX.XXXX
  • Meldepflichtige Person(en) gemäß §17 Bundesmeldegesetz
  • Mieter:
  • Cousine
  • Ich (um das Mietverhältnis deutlich zu machen?)
  • Wohnungsnutzer: Cousine (um den tatsächlichen Nutzer zu delamieren?)[/i]

Bin ich in dieser Formulierung meldepflichtig? (Ich bin in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung registriert.) Kriege ich Bußgeld?

In diesem Fall Wohnungsnutzer = meldepflichtige Person?

  • Deine Cousine lässt sich mit alleiniger Wohnung registrieren - Du überhaupt nicht
    Ist das gegen Meldepflicht?


Kümmert sich Berliner Finanzverwaltung um unrichtige Meldung?


Da der Vertrag am Donnerstag unterzeichnet werden sollte, wollte ich fragen, es sollte in jedem Fall kein großes Problem sein? Bei dem zweiten Fall könnte es nur die Möglichkeit geben, dass ich den Sachverhalt erklären müsste?

Ist es besser, dass meine Cousine bei ihrer Anmeldung den Sachverhalt schonmal erklärt?


LG


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