Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

René ⌂ @, Freitag, 21.01.2022 (vor 848 Tagen) @ Alfred

Großes Unternehmen. Die eine Hand weiß nicht, was die andere macht. Irgendjemand stellt die Anforderungen für den Vertrag. Und irgendjemand anders stellt das dann aus.


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