Als Vertragspartnerin im Vertrag als Bürgin, aber kein Einzug

Meg, Montag, 10.01.2022 (vor 1081 Tagen) @ Alfred

Hi Alfred,

wir haben heute die Wohnungsgeberbescheinigubg bekommen, aber wir sind nicht sicher ob das wirklich kein Problem ist.

Diese Bestätigung ist an uns beiden. Da steht:

wir bestätigen nach § 19 Bundesmeldegesetz den Einzug für die fol- genden meldepflichtigen Personen gelegene Wohnung.

Meldepflichtige Person(en) gemäß §17 Bundesmeldegesetz
Mieter:
Meine Cousine
Ich

Wohnungsnutzer: Meine Cousine

In diesem Fall frag ich mich ob ich wirklich nicht meldepflichtig bin?

Wenn ich mich nicht anmelde, kriege ich dann Problem?

Hier hab ich aber auch gesehen,

https://service.berlin.de/dienstleistung/121859/

Falls Sie die Wohnung nicht selbst nutzen, sondern zum Beispiel an jemand anderen vermieten, müssen Sie keine Zweitwohnungsteuer dafür bezahlen.

Wie kann ich die Anmeldung umgehen?

Freue mich auch Ihre Antwort! Danke!

LG


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