ZWS Köln

Christian @, Dienstag, 26.02.2008 (vor 5926 Tagen) @ nina_tc

Hallo Nina,
ja, Köln und die Schnarcher vom Kassen- und Steueramt.

Du hast zwei Möglichkeiten:
-1. Die Erklärung erneut vergessen (mit der möglichen Folge eines Bußgeldes und eine Festsetzung der Steuer nach dem Gusto der Kölner Traumtänzer.
2. Die Erklärung abgeben, wie es der Stadt auch zusteht. Dann bekommst Du zwar auch einen Steuerbescheid, aber auf keinen Fall ein Bußgeld.

Meine Empfehlung: Erklärung ehrlich abgeben (nur Deinen Bruder solltest Du verschweigen, sonst weckst Du einige Schnarcher zu früh - die kommen irgendwann schon noch von alleine drauf - versprochen). Das Formblatt für die Erklärung sollte eigentlich beigelegen haben, wenn nicht kannst Du
1. es Dir entweder im Internet herunterladen oder
2. die Stadt anschreiben und um Übersendung eines Formblattes bitten. Damit lässt sich zumindest Zeit gewinnen - evtl. sogar sehr viel, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Zustände im Kassen- und Steueramt so chaotisch sind, dass es wieder zwei Jahre dauert, ehe man sich an Dich erinnert. Und Zeit ist bekanntlich Geld.

Zum Ausfüllen der Steuererklärung: Im Anschnitt 4 solltest und kannst Du mauern. In die Leerzeilen „aus folgenden Gründen“ solltest Du eintragen:
„Meine melderechtliche Nebenwohnung ist allein schon deswegen keine Zweitwohnung, weil es mit an der Innehabung einer Erstwohnung mangelt und damit die für die Erhebung einer Aufwandsteuer erforderlich besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.“
Auf keinen Fall darfst Du eine Einzugsermächtigung erteilen.
Mache Dir aber keine Hoffnungen, dass Du um einen Steuerbescheid herumkommst. Die Kölner schicken Dir einen, und dann musst Du beim VG Köln klagen. Solltest Du dazu Hilfe brauchen - kriegst Du hier.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS: Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.


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