ZWS Köln

Alfred @, Samstag, 10.10.2009 (vor 5335 Tagen) @ nina_tc

Damit liegen die Karten auf dem Tisch. Wenn Du etwas dagegen unternehmen willst, musst Du auf jeden Fall beim VG Köln klagen.
Da inzwischen viele Urteile zur ZWSt ergangen sind, ist nun für die Erfolgsaussichten vor Gericht ein Detail wichtig:
Du hast geschrieben, dass Du in Köln bei Deinem Bruder gewohnt hast, der dort eine Ausbildung gemacht hat. Warst Du bei Deinem Bruder Unter-/Mitmieterin, also oder hat er Dir einfach nur ein Zimmer zur Nutzung überlassen>
Wenn Du das Zimmer nur „von Bruders Gnaden“ genutzt, aber nicht innegehabt hast, bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Da kann nunmehr auch eine Kölner Einzelrichterin eigentlich nicht mehr anders sehen.
Warst Du hingegen Unter-/Mitmieterin, ist die Sache nicht ganz so einfach. Klagen kannst Du trotzdem und das mit guten Gründen (kriegst Du ggf. hier geliefert). Das solltest Du dann allerdings nur tun, wenn Du bereit bist, nach dem zu erwartenden Urteil zugunsten der Stadt weiter zu gehen (Berufung beim OVG/Verfassungsbeschwerde).
Für eine Klage hast Du nicht mehr viel Zeit, wenn Du den Steuerbescheid am 1.10, bekommen hast. Ggf. musst Du „Klage zur Fristwahrung“ einlegen und die Begründung nachreichen.
Nun, nach den Urteilen des BVerwG ebenfalls von einer gewissen Bedeutung:
Wie war Dein Bruder in Köln gemeldet - mit Nebenwohnung, Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung>
Weiterhin solltest Du beachten:
Die Klage hemmt die Zahlunggsfrist nicht. Wenn Du gegen den Steuerbescheid klagst, kannst Du mit hinweis auf die Klage bei der Stadt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dem müssten sie eigentlich stattgeben, aber "eigentlich" heißt bei der Stadt Köln nicht viel.


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