ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5331 Tagen) @ chris76

Ein Rechtsanwalt (oder eine Rechtsanwältin) ist noch keine Garantie, um eine Klage mit Erfolg abzuschließen. Das rechnet sich nicht. Das schöne an der Justiz ist ja gerade, dass sich immer etwas finden lässt, womit man die gewünschte Auffassung begründen kann. Und wenn keiner eine Klage bis zum Ende durchzieht, wie soll sich da was ändern>

Warum ich so sicher bin> Das BVerwG hat schon zwei Mal in grundsätzlichen Angelegenheiten der ZWSt falsch entschieden und macht immer noch den gleichen Fehler wie 1979. Warum das so ist> Das was ich vermute, möchte ich nicht glauben.

Keiner von der Steuer befreit> Wozu denn> Man kann durchaus zwei Wohnungen innehaben und zahlt keine Steuer. Die Leute, die es sich leisten könnten, werden von der Kölner Nebenwohnungsteuer nur gelegentlich, eher zufällig, erfasst. Die Satzung ist auf die Lebens- und Wohnverhältnisse von Studierenden abgestimmt. Die sind so ziemlich die einzige Zielgruppe, bei der man was bewegen kann. Nämlich die Umverteilung von Staatsgeldern zu Gunsten chronisch klammer Städte, die mit dem Geld des Steuerzahlers oft nicht umgehen können. Die Justiz nennt das dann manchmal „ein gewünschtes Verhalten“ bewirken. Gewünscht ist das zwar nur von den steuererhebenden Städten, die betroffenen Steuerzahler und deren Heimatgemeinden sehen das anders. Aber was ist schon Kleinkleckersdorf an der Pissa gegen eine Fast-Millionenstadt Köln am Rhein>

Wenn man dann liest, dass Köln wegen der enormen Zuwachsrate der Bevölkerung in den letzten Jahren beim Städteranking ganz weit oben steht, kann man nur froh sein, dass Dummheit nicht weh tut. Das Geschrei wäre unerträglich.


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