ZWS Köln

Bjoern @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5842 Tagen) @ Christian

Hallo,

das mit der Hauptwohnung ist mir noch nicht so ganz klar.

normalerweise gilt für Studenten: wenn sie sich an den Wochenenden und den Semesterferien bei den Eltern aufhalten, dann ist dort die Hauptwohnung (darüber gibts ein Urteil des BVerwG)

bei einem dualen Studium ist es doch aber so, dass man in den Semesterferien arbeitet. wo ist die Arbeitsstätte> auch in Köln>!>
falls ja, könnte es nämlich tatsächlich sein, dass die Hauptwohnung in Köln war

daher mein Tip: wenn die Arbeitsstätte bei deinen Eltern war, dann kannste das dem Steueramt in Köln ruhig so mitteilen ... dann wird nämlich klar, dass du dich überwiegend bei deinen Eltern aufgehalten hast

sollte jedoch die Arbeitsstätte auch in Köln sein, dann die Formulierung von Christian verwenden (oder halt überlegen, ob man sich melderechtskonform verhalten sollte ... weiss aber nicht, welche Konsequenzen dies haben könnte)

die Idee mit dem Zuschuss von Christian ist genial :-D


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