ZWS Köln

chris76 @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5332 Tagen) @ Alfred

Das BVerwG hat nun entschieden, dass (nur>) bei Studenten das Innehaben einer Nebenwohnung als Innehaben einer Zweitwohnung besteuert werden kann, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist.

haben die mich dann zu unrecht besteuert oder wie jetzt>
ich nagel dich da auch nicht fest aber du scheinst einer der wenigen zu sein die da überhaupt nen plan haben. dafür danke...

ich meine meine ausbildung wurde auch über das arbeitsamt finanziert, da es eine art weiterbildung war. also gibt der staat, danke danke, mir da geld für die ausbildung und die stadt köln versteuert mir das wieder und zieht es ein.... echt strange.


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