ZWS Köln

karllauer @, Donnerstag, 03.04.2008 (vor 5897 Tagen) @ Christian

Hallo, Christian,

ich hab ein ähnliches Problem mit der Aufforderung zur rückwirkenden Zahlung der ZWSt.
Du hattest geschrieben:

Zum Ausfüllen der Steuererklärung: Im Anschnitt 4 solltest und kannst Du mauern. In die Leerzeilen „aus folgenden Gründen“ solltest Du eintragen:
„Meine melderechtliche Nebenwohnung ist allein schon deswegen keine Zweitwohnung, weil es mit an der Innehabung einer Erstwohnung mangelt und damit die für die Erhebung einer Aufwandstuer erforderlich besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist.“

Hat man mit dieser Formulierung die Chance um die Zahlung rumzukommen, oder verschafft man sich nur etwas Zeit>
Und ist folgende Entscheidung aus RLP für NRW rellevant>

Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnsitzsteuer herangezogen werden, so die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 29.01.2007 (Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG)

Und das Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hat wohl ähnlich entschieden:
http://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/master/C8023609_L20_D0_I374844...

Wozu würdest du raten>

Danke für deine Antwort,

Karl


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