ZWS Köln

Carienchen @, Dienstag, 20.05.2008 (vor 5820 Tagen) @ Christian

Hallo alle zusammen,

mein Fall passt hier gut hin:

Ich war vom 12.09.2005 bis 31.03.2006 mit Nebenwohnsitz in Köln gemeldet. Zu dieser Zeit habe ich ein duales Studium begonnen, d.h. gearbeitet und "nebenbei" studiert.

Mein Hauptwohnsitz lag und liegt immernoch bei meiner Mutter.

Am 17.03.2008 habe ich dann auch die Auffoderung zum Ausfüllen der Zweitwohnungssteuererklärung erhalten. Ich war ziemlich überrascht über den Brief - da alles schon so lange her war - und wollte mich bei dem Kassen- und Steueramt beraten lassen, da ich leider noch nichts von diesem Forum wusste und erst Recht noch nicht die Formulierung von dir, Christian, kannte:
"Meine melderechtliche Nebenwohnung ist allein schon deswegen keine Zweitwohnung, weil es mit an der Innehabung einer Erstwohnung mangelt und damit die für die Erhebung einer Aufwandsteuer erforderlich besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist."

Im Abschnitt 4 schrieb ich sinngemäß, dass meine Nebenwohnung nicht als Zweitwohnung galt, da mein Hauptwohnsitz bei meiner Mutter war. Die nette Dame beim Amt meinte, dass das vorerst reichen sollte, da das abschließende Rechtsurteil für solche Fälle noch nicht vorliegt. Als Anlage habe ich die Anmeldung im Haus meiner Mutter als Hauptwohnsitz beigefügt.

Letzte Woche habe ich dann ein Antwortschreiben erhalten: nun soll ich einen Mietvertrag für die Erstwohnung oder einen aktuellen Grundbuchauszug bei Eigentum und eine Erklärung bezüglich der Anzahl der Tage pro Woche, an denen ich die Kölner Wohnung genutzt habe, vorlegen.

Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich jetzt am besten verhalten kann. Gibt es eine bestimmte Anzahl von Tagen, so dass die Nebenwohnung nicht als zweitwohnung gilt, oder sonstige Tipps>

Sorry, wenn mein Beitrag so lang ausfällt, aber ich wollte, dass vorerst keine Fragen offenbleiben.

Würde mich über eine Antwort freuen.
LG Carienchen


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