ZWS Köln

Christian @, Mittwoch, 21.05.2008 (vor 5842 Tagen) @ Carienchen

Hallo Carienchen,

wer sich vom Kölner Kassen- und Steueramt beraten lassen muss, tut mir ehrlich leid.
Aber was da in Köln abgeht, erscheint mir etwas seltsam. Die Forderungen des Kölner Kassen- und Steueramtes sind entweder unsinnig und schikanös oder ausgesprochen böswillig.
Antworten solltest Du allerdings. Sinngemäß halte ich, wenn auch sehr freundlich formuliert, für zweckmäßig:

„Ihren Forderungen, einen Mietvertrag für meine melderechtliche Hauptwohnung oder einen aktuellen Grundbuchauszug bei Eigentum und eine Erklärung bezüglich der Anzahl der Tage pro Woche, an denen ich die Kölner Nebenwohnung genutzt habe, vorzulegen, kann ich nicht nachkommen.
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, nutze ich als Hauptwohnung die Wohnung meiner Mutter und bin dort weder Mieter noch Eigentümer noch sonst in irgendeiner Form nutzungsberechtigt. Dass in solchen Fällen kein Mietvertrag oder gar ein Grundbucheintrag existiert, ist allgemein und in ständiger Rechtsprechung anerkannt. Auch habe ich gegenüber der Stadt Köln bereits mehrfach erklärt, mich dort nicht vorwiegend aufzuhalten. Zur Anzahl der Tage, die ich mich in Köln aufgehalten habe, kann ich mich nicht erklären, da ich keine „Anwesenheitsliste“ geführt habe. Auch dieses Verhalten dürfte allgemein und auch in der Rechtsprechung anerkannt sein.“

Das sollte – die „freundlichen“ Grüße nicht vergessen -, so reichen, um den Wissenshunger von Herrn Schlaucher und seinen Bediensteten zu befiriedigen.
Willst Du die Herrschaften noch ein bisschen ins Schwitzen bringen und Salz in noch offene Wunden streuen, kannst Du folgenden Absatz anfügen::-D

„Zum Schluss eine Frage und Bitte meinerseits. Ich habe gehört, dass man in Köln einen Zuschuss zur Nebenwohnungsteuer beantragen kann. Rein vorbeugend bin ich daran natürlich interessiert und bitte Sie, mir die entsprechenden Unterlagen zuzusenden und mitzuteilen, welche Unterlagen, Erklärungen usw. ich im Fall der Fälle evtl. Antragstellung beibringen muss.“

Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS.:
Den letzten, zusätzlichen Absatz empfehle ich allen, die in Köln in irgendeiner Form mit der dort so genannten Zweitwohnungsteuer zu tun haben. Dieser Zuschuss tut der Verwaltung nämlich weh und demonstriert vorzüglich den Aufwand, den die Kölner Stadtverwaltung betreiben muss, um eine Aufwandsteuer beizutreiben. Außerdem kann man in dieser „juristischen“ Wunde genüsslich rumstochern, denn die Begründung ist dürftig und fast ein Rückfall in die Zeit des Kalten Krieges. Aber schon die diesbezüglichen zu erwartenden akrobatischen Verrenkungen am Kölner VG (das „V“ steht hier für „Verwaltungs“) müssten es wert sein, diese Karte zu spielen.


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