ZWS Köln

Alfred @, Dienstag, 13.10.2009 (vor 5332 Tagen) @ chris76

Kluges Verhalten im Umgang mit dem Kölner Kassen- und Steueramt gibt es nicht. Wo keine Legalität herrscht, hat Klugheit keinen Sinn.
Das ist ernst gemeint. Satzungen, die bestimmte Normen beinhalten. wie es auch bei der Kölner der Fall ist, hat das BVerfG 1983 und 2005 für verfassungswidrig erklärt. Das heißt nach meinem Verständnis: Diese Satzungen sind nicht legal. Schert sich nur kein Mensch drum. Was Bundesrecht und verfassungskonform ist, bestimmt schließlich das BVerwG.

Was ich nicht verstehe: Wenn Du Widerspruch eingelegt hast, muss es einen Widerspruchsbescheid geben, gegen den man dann klagen kann/hätte klagen können. Das wäre legal, legitim und vernünftig. Wenn Du das nicht getan hast, solltest Du Dich an die eigene Nase fassen. An der ZWSt wird die Rechtsstaatlichkeit Deutschlands nicht zu Grunde gehen.

Die Zweitwohnungsteuer sollte für jeden gelten, der zwei - oder mehr - Wohnungen innehat. Das ist die Absicht des Satzungsgebers. So das VG Köln und OVG NRW in ständiger Recht(>)sprechung (bis 2008). Da Du nur eine einzige „Wohnung“ innehattest, hattest Du auch keine Zweitwohnung. Die Person des Steuerpflichtigen darf keine Rolle spielen.

Aktueller Stand der Klagen: Das BVerwG hat nun entschieden, dass (nur>) bei Studenten das Innehaben einer Nebenwohnung als Innehaben einer Zweitwohnung besteuert werden kann, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist. Damit dürfte die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit auf diesen Unfug abfahren, und die einzige „Rettungsmöglichkeit“ bietet das BVerfG und seine bisherige Rechtsprechung.

Natürlich kannst Du einen Antrag stellen, die Raten zu vermindern.

Wie viele Personen konkret von der ZWSt betroffen sind, weiß nur die Stadt Köln, und die verrät es nicht. Will z.B. bei Gericht auch niemand wissen. Auch die Einnahmen aus der ZWSt werden nicht gesondert ausgewiesen. Da müsste man konkret nachfragen. Ob man als gemeiner Bürger dann eine ehrliche Antwort bekommt, wage ich zu bezweifeln..
Schätzung:
12. - 16.000 Steuerfälle, Einahmen ca. 5 Millionen.
Also: Eine U-Bahn-Trasse lässte sich damit nicht bauen. Das reicht allenfalls für die Kammelle am Rosenmontag.

Die Idee mit dem PC ist nicht schlecht. Rückwirkend geht es leider nicht. Aber eine örtliche Aufwandsteuer auf das Halten eines PC im Stadtgebiet Köln ist eine gute Anregung. Ließe sich wahrscheinlich sogar sauberer normieren als die verfassungswidrige Nebenwohnungsteuer. Einfach toll, diese Kreativität. Hoffentlich hast Du da keine Begehrlichkeiten geweckt.


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