ZWS Köln

Christian @, Donnerstag, 03.04.2008 (vor 5889 Tagen) @ karllauer

Hallo Karl,
Prognosen über den Ausgang von Verhandlungen sind eine gefährliche Angelegenheit.:-( Auf jeden Fall verschaffst Du Dir mit der von mir vorgeschlagenen Formulierung nicht nur Zeit, sondern hast damit die Möglichkeit, auf dem Klageweg die Entscheidung offen zu halten. Das heißt zwar auch erst Mal zahlen, aber mit der realistischen Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.
Wie wirkungsvoll die von mir vorgeschlagene Formulierung kurzfristig ist, hängt vom zuständigen VG ab. Da es bei Dir vermutlich Köln ist, hast Du gute Chancen, mit einer Klage das Aussetzen des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerwG zu erreichen. Mit der Entscheidung des OVG RLP kannst Du Dir in Köln allerdings nichts kaufen (die verstehen das nicht).
Beim BVerwG versuchen derzeit mehrere Städte ihre verfassungswidrige Nebenwohnungsteuer zu retten. Ich wünsche ihnen von Herzen, dass sie dabei kräftig auf die Schnauze fallen - auch wenn es wieder mal das Geld des Steuerzahlers kostet. Aber der hat's ja.
Das genaante Urteil ist nicht vom niedersächsischen OVG sondern vom VG Lüneburg. Spielt aber keine Rolle, dennn NRW-Verwaltungen wollen von "ausländischen" Entscheidungen nichts wissen. Nicht einmal das BVerfG erkennen sie an.
Meine Empfehlung: Klagen, wenn sie die Steuer verlangen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


Und wie immer mein Hinweis: Mit Wohnsitzen hat das Ganze nichts zu tun.


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