Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5685 Tagen) @ Alfred

Liebe Mitstreiter und Betroffene von der Unfugsteuer, lieber Alfred die Folterinstrumente sind sogar durch gesetzliche Regelungen geschützt. Ihr solltet alle noch besser informiert sein, denn wenn Euch bekannt gemacht wird weshalb denn alle Kommunen so scharf auf die Einnahmen aus der Zwst. sind solltet Ihr wissen, Die Zweitwohnungssteuer fließt in die Berechnung der Steuerkraft einer Kommune nicht ein dadurch ist es auch erklärlich, weshalb so begehrt, die Einnahmen sind nämlich reine Geschenke für diese Kommunen. Jeder Normalbürger hat Geschenke sogar zu versteuern, jedes Trinkgeld oder gelwerter Vorteil eines Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unterliegt einer Besteuerung, die Kommune kann mit dem Geld machen was sie will, das geht den Fiskus nichts an. Das allerschändlichste daran ist, dass dem Studenten oder Rentner eine antragsbedingte Befreiung nur möglich ist über die Summe der postiven Einkünfte also nicht nach dem sonst üblichen Einkommen des zu versteuernden Einkommen. Weltweit versucht man zur Zeit die Gier von Managern zu ächten aber hier sollte auch mal mit einer Ächtung begonnen werden, die Urheber dieses Dilemma sind unsere doch so glaubwürdigen Politiker in Front!


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