Zweitwohnungsteuer in Augsburg
» Die Befreiungsmöglichkeit gilt für unter 25.000 Euro. Wie das nun formell
» geprüft wird, weiß ich leider nicht. Ich würde mich freuen, wenn mir
» Betroffene dazu mal ein Formblatt oder ähnliches zukommen lassen (E-Mail
» siehe Impressum)
Hallo Rene,
das ist Bayerisches Kuriosum, nach Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages verhalten sich etwa 90 % der Kommunen entsprechend und informieren die Betroffenen nur, wenn diese bei der Kommune nachfragen, man beruft sich darauf, dass die Gesetzesänderung im Bayerischen Staatsanzeiger veröfeentlicht worden und auch gelegentlich in der Presse bekannt gegeben sei.Vom Landratsamt Garmisch- Partenkirchen wird erklärt:"Die Informationsbeschaffung in Hinblick auf Gesetzestext/Gesetzesänderungen obliegt jedem einzelnen Bürger selbst. Für den Erlass allgemeiner Ausführungsbestimmmungen/Durchführungsverordnungen bezüglich des Kommunalabgabengesetzes in Bayern sind auch nicht die Landratsämter zuständig.Solche m KAG wären ausschließlich vom Bayerischen Staatsministerium des Innern zu erlassen, das ist bisher noch nicht geschehen"!
Hat nun ein Hamburger oder ein Hesse eine Fewo in Garmisch fehlen diesem in der Regel die amtlichen Informationen, genau darauf hat man es angelegt, Nichtwissen schützt vor Strafe nicht!
Die Anträge sind formlos zu erstellen, am allerbesten noch zusätzlich die Steuer # Nummer und das zuständige Finanzamt wünscht sich die Kommune, denn die Kommunen hätten im Normalfalle auf Grund des Steuergeheimisses keine Möglichkeit Informationen vom Finanzamt anzufordern, sollte allerdings der Betroffene die Ermächtigung per Unterschrift ausstellen, ist es für die Kommune ein Riesenvorteil, noch besser eine Einzugsermächtigung von der Bank übermitteln, dann hätte die Kommune eine noch leichtere Möglichkeit.
Über Zinseinnahmen werden in der Steuererklärung nun keine Angaben mehr erkennbar und das stellt bei der Kommune unlösbare Probleme!
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ulf,
18.03.2009
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Alfred,
18.03.2009
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Rebell,
19.03.2009
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Alfred,
19.03.2009
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Rebell,
19.03.2009
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Alfred,
19.03.2009
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Himbim13,
24.03.2009
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Alfred,
24.03.2009
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Rebell,
08.04.2009
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Alfred,
08.04.2009
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Yvonne Winkler,
08.04.2009
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Rebell,
09.04.2009
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Alfred,
09.04.2009
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09.04.2009
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Rebell,
09.04.2009
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Yvonne Winkler,
08.04.2009
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Alfred,
08.04.2009
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Rebell,
08.04.2009
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Alfred,
24.03.2009
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Himbim13,
24.03.2009
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Rebell,
19.03.2009
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Alfred,
19.03.2009
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Rebell,
19.03.2009
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René,
19.03.2009
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- Zweitwohnungsteuer in Augsburg - Rebell, 20.03.2009
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mattis.123,
16.04.2009
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Soraya,
07.05.2009
- Zweitwohnungsteuer in Augsburg - Rebell, 06.06.2009
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Soraya,
07.05.2009
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Alfred,
18.03.2009