Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5685 Tagen) @ René

Das wird nicht formell sondern mit äußerster Akribie tatsächlich geprüft. Denn keiner soll sich einfach der ZWSt entziehen können.
Die Behörden verlangen vom Delinquenten nicht mehr und nicht weniger als die umfassende Offenlegung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse als Grundlage für die erforderlichen Amtsermittlungen, ggf. in einem Inquisitionsverfahren. Wozu da Formblätter oder Vordrucke entwickeln – jeder Fall ist schließlich anders.


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