Zweitwohnungsteuer in Augsburg

René ⌂ @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5685 Tagen) @ ulf

Die Befreiungsmöglichkeit gilt für unter 25.000 Euro. Wie das nun formell geprüft wird, weiß ich leider nicht. Ich würde mich freuen, wenn mir Betroffene dazu mal ein Formblatt oder ähnliches zukommen lassen (E-Mail siehe Impressum)


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