Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Donnerstag, 09.04.2009 (vor 5744 Tagen) @ Yvonne Winkler

Ein herzliches Dankeschön an Yvonne für diesen Kommentar, hier sei noch eine kleine Ergänung und ein weiterer Hinweis erlaubt, denn das Dilemma liegt nicht nur am Murks des Innenministeriums das hierfür zuständig ist, sondern auch an den Verbänden wie Gemeinde- und Städtetag aus deren ungerechter Vorstellungsvermögen die total verkorksten Satzungen einseitig zu Gunsten der Einheimischen ausgearbeitet worden sind.In keiner Satzung ist der Begriff zu finden, dass zu Erwerbszwecken eine Befreiung rechtmäßig sein würde. Ein Einheimischer der 15 oder gar 20 Ferienwohnungen in einem anderen Gebäude innehat kann auch nicht an allen 365 Tagen die Fewo belegen und hätte logisch zwischendurch eine Eigennutzungsmöglichkeit, einem Fremden ( Kunden Gast und Investor) gesteht man nur eine Befreiung zu wenn er über einen Agenturvertrag nachweist, dass Eigennutzung ausgeschlossen ist. Die nächste Gemeinheit gipfelt darin, dass einem Fremden Innehaber, welcher so wie ein Einheimischer in Eigenregie und Anstrengung an weitere Gäste vermietet muss trotzdem die volle Zwst zahlen. Der Einheimische wird sogar ohne Agenturvertrag befreit! In St. Moritz z.B. zahlt jeder Innehaber ob Hotel oder Einheimsicher oder Fremder für eine Fewo eine sogar moderate Abgabe die der Zwst. ähnlich und vergleichbar ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1983 festgehalten, dass es keinen Unterschied zwischen Einheimischen und Nichteinheimischen geben dürfte. Wir könnten davbon ausgehen,wenn dieses so angewendet würde,gäbe es bei vielen Kommunen keine Zweitwohnungssteuerforderungen!


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