Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Samstag, 06.06.2009 (vor 5606 Tagen) @ Soraya

» bürgerfreundlich verhalten und die Betroffenen von der antragsbedingten
Königlich Bayerischhat sich der amtierende Innenminister eventuell genötigt erkannt und an alle kommunalen Verwaltungen über Landratsämter in einer KIM wissen lassen, das aus Sicht des Innenministeriums-
"Im Sinne einer bürgerfreundlichen Kommunalverwaltung ist es angesichts der Fülle von Vorschriften wichrtig, dass die Bürgerinnen und Bürger über Neuerungen ausreichend informiert werden"

Wir bitten die Kommunen, die eine Zweitwohnungssteuer für ihr Gemeindegebiet erheben, betrofffenen Bürgerinnen und Bürger auf die Befreiungsmöglichkeit hinzuweisen<<<<

Es heisst - wir bitten - dieses Bitten lässt allerdings alles Andere offen- somit bleibt alles beim Alten, ja es gibt sogar Kommunen, diese lehen einen Antrag für Geringverdiener ab und drohen mit Pfändung, da per Gesetz erstmals, so der Gesetzestext, in der Zeit v. 1.1.2010 bis 31.01.2010 eine antragsbedingte Rückvergütung möglich sei. Also es muss Geld eingetrieben werden und kann erst antragsbedingt wieder Rückerstattung möglich. Zum Glück haben z.B. Hörnergruppe + Sonthofen schon im Mai Anträge bearbeitet und die Betroffenen von der Zahlungsverpflichtung befreit auf Grund des nachgewiesenen Einkommens aus dem Jahre 2007-!
Wozu eigentlich Europa>>> lieber Königlich Bayerisch :-):angry: >> oder hat diesem Forum dazu beigetragen>>>


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