Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5665 Tagen) @ Alfred

Der Kampf gegen die "Ferienzweitwohnungsteuer" war hier nicht das primäre Anliegen. Dennoch sollten wir respektieren, dass auch die bayerischen Volksstämme ihr Päckchen zu tragen haben.:-) Wenn man sich als Mensch in den besten Jahren eine Ferienwohnung vom Munde abspart, um im Alter für die schöne Umgebung möglichst kein Geld für Ferien investieren zu müssen, dann ist es schmerzlich, wenn man dafür allmonatlich einen Obulus entrichten muss, mit dem man bei der Investition nicht gerechnet hat. Durch die, wenn auch juristisch aus meiner Sicht sehr zweifelhafte bayerische Konstruktion, ist zumindest der Altersrentner vor der Zweitwohnungsteuer gefeit, der nur eine niedrige Rente bezieht.
Die Unsäglichkeit dieses Konstruktes ergibt sich vor allem aus der sehr fragwürdigen Praxis, die Einheimische als Steuerschuldner nicht veranlagt.

Juristisch viel interessanter ist hingegen das abenteuerliche Konstrukt dieser "Aufwand"-steuer an das Melderecht mit allen daraus entstehenden Verwerfungen, bzw. teilweise satirereifen Auswüchsen.

Also Friede zwischen den Lagern, den bayerischen und dem Rest der Republik. Nur gemeinsam bewirken wir etwas!


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