Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5680 Tagen) @ Himbim13

Armer Ulf.

Von was reden wir jetzt eigentlich> Von der Besteuerung von Zweitwohnungen im Sinne des BVerfG (da gibt es keinen Diskussionsbedarf) oder von der Besteuerung des Nutzens von Nebenwohnungen, wie es das BVerwG zu propagieren scheint (da ist der Rechtsweg noch nicht zu Ende. Das Kalkül der steuererhebenden Kommunen, das hinter der ZWSt steckt, ist für eine einheitliche Bewertung zu unterschiedlich. Das gilt auch für die Motive der Betroffenen.

Die Urteile des BVerwG kommentiere ich nicht öffentlich – Gefahr der Beleidigungsklage. Ansonsten: Richter sind an die Gesetze gebunden, sie rangieren damit zwangsläufig hinter der Legislative. Ausnahme: Das BVerfG, das kann Recht setzen. Alles andere wäre auch von Übel. Die Rolle der Exekutive ist genau so klar: Sie haben gesetzliche/satzungsrechtliche Vorgaben in strikter Legalität umzusetzen, die gesetzlichen Vorgaben aber nicht zu verantworten (wenn man mal davon absieht, dass sie meist die Initiatoren von Gesetzen ist).

Zum Zweitfahrzeug: Bei Kfz bin ich mir nicht so ganz sicher, da die Kfz-Steuer schon eine Art Aufwandsteuer sein könnte. Ansonsten keine Bedenken gegen diese Steuer. Bei 2. Computer, 2.Fernseher usw. wäre eine ZweitXXXsteuer durchaus zulässig, vielleicht sogar angebracht.
Die ZWSt in ihrer Prägung „Anknüpfen an das Melderecht“ ist keine Aufwandsteuer, sie hat mit Aufwand nichts zu tun und ist zudem personenabhängig. Insofern stellt sich die „Luxusfrage“ nicht. Übrigens werden Berufstätige für ihre Zweitwohnung am Arbeitsort durch derartige Satzungen nicht oder nur höchst selten zur Kasse gebeten – was das BVerfG schon 1983 als gleichheitswidrig bezeichnete. Von Beschränkung der Mobilität kann keine Rede sein. Erwerb/Halten von Immobilien zum Zwecke der Altersvorsorge bleibt übrigens zweitwohnungsteuerfrei.

Die Frage der durch die ZWSt à la Melderecht gestörte Freizügigkeit wäre durchaus diskussionswürdig. Argumente wie „Neid- und Luxussteuer“ sind dabei allerdings nicht zielführend.

Ist das mit dem „auf Kosten Dritter zu wohnen“ eigentlich so schwer zu verstehen> Das stammt vom BVerfG und es geht dabei um den Aufwand für Wohnzwecke. Mit Kosten der Kommunen für Infrastruktur usw. hat das nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun.

Das Ergebnis würde wohl mit dem Bonmot unseres Altbundespräsidenten Heuss beantwortet werden können, „man stelle sich vor es wäre Krieg und keiner geht hin!“
Das ist allerdings von Brecht.

Würde sich aus dem Dargelegten alleine nicht schon ein Nachdenken lohnen>Ehrlich gesagt: Abesehen vom "gemiensmaen Handlen", nicht besonders.
Vielleicht führt das Denkvermögen zum Handeln!>-Sollte das auf mich gemünzt sein: Ich denke und handle.


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