Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5665 Tagen) @ Rebell

Unter „Erwerb einer Immobilie zur Altersvorsorge“ verstehe ich:
1. den Kauf eines Eigenheims (für den persönlichen Lebensbedarf.
2. den Kauf von Immobilien zum Zwecke der Einkommenserzielung.
Eine Ferienwohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der eigenen Hauptwohnung ist natürlich auch im Alter eine feine Sache, hat aber mit Altersvorsorge (Ansparung von Eigenkapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs – oder eben Erwerb von Immobilien wie oben unter 2.) nach meinem Verständnis nichts zu tun.
Bevor ich sonst noch was erkläre, wäre ich viel mehr daran interessiert, auch mal was erklärt zu bekommen: Was bitte soll die Aufregung um das „auf Kosten Dritter wohnen“ bedeuten> Da hilft mir derzeit auch kein noch so „super gut ausgedrückter Beitrag“ zu einem besseren Verständnis.
Und noch eins: Nicht immer die bayerischen Verhältnis als Maß aller Dinge verwenden. Im Forum soll es auch Leute geben, die nicht die bayerische Staatbürgerschaft besitzen und außerhalb Bayerns die so genannte Zweitwohnungsteuer zahlen müssen, obwohl sie nur eine oder nicht mal eine einzige Wohnung innehaben (im Sinne des Bayer. VGH Urteil v. 14.2.07 - 4 N 06.367). Das ist der Skandal, um den es mir geht, nicht die Besteuerung einer Ferienwohnung als Zweitwohnung am Tergernsee oder sonst wo.

Urteile über die geistigen Fähigkeiten anderer gebe ich hier nicht ab.


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