Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Rebell @, Mittwoch, 08.04.2009 (vor 5665 Tagen) @ Alfred

Hallo intelligenter Alfred Deine obigen Ausführungen
was das BVerfG schon 1983 als gleichheitswidrig . Von Beschränkung der Mobilität kann keine Rede sein. Erwerb/Halten von Immobilien zum Zwecke der Altersvorsorge bleibt übrigens

zweitwohnungsteuerfrei.;-) bedürfen schon etwas mehr und ausführlicher Erläuterung, für jene Menschen die nicht ganz so intelligent sind.
entweder ist der Erwerb und das Halten einer Ferienwohnung - was ja auch einer Immobilie entspricht- zum Zwecke der Altervorsorge zweitwohnungssteuerfrei- wenn das der Tatsache entspricht, dann könnten ja alle jene Rentner die mehr als 33 000 ( 25 000) € als Summe der positiven Einkünfte ebenfalls eine Steuerbefreiung erlangen.

Bitte um Erläuterung in einer für weniger Intelligente verständlichen Form in diesem Forum bitte! Den Beitrg von Himbim 13 finde ich super gut ausgedrückt!


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