Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Soraya @, Donnerstag, 07.05.2009 (vor 5636 Tagen) @ mattis.123

» Ich hab mir auch überlegt eine Zweitwohnung in Augsburg zuzulegen und habe
» auch schon ein paar ansprechende
» Immobilien gefunden
.
» Dass es in Bayern diese Beifreiung gibt! Danke für die Info, da werd ich
» gleich mal schaun ob das für mich zutreffen kann.

Hallo Matthis,

es ist nicht in allen Orten gleich gehandhabt, das mit der antragsbedingten Befreiungsmöglichkeit, aber in Augsburg ist man gewillt bei einem Einkommen unter € 25.000 im Jahr, allerdings wendet man auch den Trick mit der Summe der positiven Einkünfte an, das hat mit dem zu versteuernden Einkommen allerdings nicht zu tun.
Die Verwaltung in Augsburg hat entgegen anderen Kommunen sich sehr bürgerfreundlich verhalten und die Betroffenen von der antragsbedingten Befreiungsmöglichkeit freiwillig informiert.
Benediktbeuren dagegen lehnt eine extra Benachrichtigung ab, (es sei nicht zumutbar - aber zumutbar = Geldeintreibung) wer es nich weiss und keinen fristgerechten Antrag stellt bekommt keine Befreiung. Die Anträge müssten lt. Gesetz z.B. für das Steuerjahr 2009 i. d. Zeit vom 1.1.2010 bis 31.01.2010 gestellt sein- sonst gibts nix. Als Jahreseinkommen gilt das Jahr 2007 für die Befreiung fürs Jahr 2009! Typisch Königlich Bayerisch!
Es grüßt Soraya


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