Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Himbim13 @, Dienstag, 24.03.2009 (vor 5680 Tagen) @ Alfred

» Nachdenken ist manchmal hilfreich und spart Erklärungen.
» “auf Kosten Dritter “

Hallo Herr Alfred,
als Diskussionsbeitrag möchte ich zu Ihrer Antwort vom 19.03.09, in der Sie ausführen:
1. Nachdenken ist manchmal hilfreich..... (!) und
2. Auf kosten Dritter zu wohnen (!),
Ihnen und den Mitdiskutierenden zunächst einige Fragen stellen.

Wie würden Bürger dieses Rechtsstaates reagieren, die ein Zweitfahrzeug besitzen. Für beide Fahrzeuge die dafür erforderlichen Abgaben leisten (Kfz-St, HftpflVers. usw.) und für das 2. Fahrzeug von einer Kommune, einer Steuerbehörde oder sonst zuständigen Stelle mit einer Aufwandsteuer belastet würden, mit der Begründung „ der Besitz bzw. das Innehaben eines 2. Fahrzeuges dokumentiere eine Leistungsfähigkeit, sodass hierfür eine Aufwandsteuer gerechtfertigt ist!

Diese Fragestellung könnte, wenn gewollt, letztlich auch zu einem 2.Computer, 2.Fernseher, einer Reise zu den Malediven usw. gestellt werden.

Wohlgemerkt alles Werte die erarbeitet wurden und für die in vielfacher Weise mehrfach Abgaben und Steuern geleistet wurden.
Wenn nun hinsichtlich einer Zweitwohnung seitens des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig 2008 eine derartig auslegende Formulierung erfolgte, hat die Jurislative verschämt die eigentliche richtige Bezeichnung dieser Steuer, nämlich „Luxussteuer bzw. Neidsteuer“ elegant umschrieben. Ist es aber in Wunder> Heißt es nicht „wessen Brot ich ess’, dessen Lied ich sing’ “. Es ist doch die Pflicht und das beweist doch die Geschichte, dass ein System seine Richter hat, die, die Vorgaben der Legislative zu erfüllen hat. Es ist zwar richtig das gegen eine Erhebung einer solchen Steuer nichts rechtwidriges entgegen steht, soweit der Gleichheitsgrundsatz gewahrt bleibt. Es ist aber auch richtig, das die Einführung eines solchen Gesetzes alleine die Legislative zu verantworten hat. Die Frage, ob die „Henne“ oder das „Ei“ zuerst da war kann
deshalb außer acht gelassen werden. Maßgeblich ist doch, ob und aus welchem Grund die durch die Legislative geschaffene Möglichkeit von der Administrative umgesetzt wird. Und hier ergeben sich folgende weitere Fragen.

Ist es denn ein Luxus, wenn arbeitswillige, strebsame Personen der Forderung der Politik auf Mobilität nachkommen und unter gewissen Opfern, sei es familiärer Art oder sei es um die Arbeitsstelle zu erhalten eine weitere Wohnung bzw. Unterkunft unterhalten die mit einer zusätzlichen finanziellen Belastungen einhergeht>
Ist es denn ein Luxus, wenn ausbildungswillige Junge Menschen der Forderung der Politik, sich zu bilden, nachkommen und am Ausbildungsort ein Unterkommen haben müssen, da die Ausbildungsstätte ja nicht zu Auszubildenden kommen kann>
Ist es richtig, dass einerseits aus Steuermitteln Ausbildungshilfen gewährt werden die dann andererseits mit der Zweitwohnungssteuer wieder kassiert werden>
Ist es ein Luxus, wenn Erwerbstätige der politischen Forderung nachkommen Vorsorge für ihr Alter zu treffen und von ihrem erarbeiteten und zigmal versteuerten Einkommen und Ersparnissen, an Stelle diese bei der Bayerischen Landesbank zu hinterlegen, eine Immobilie bzw. einen Teil davon erwerben>
Im übrigen, und hier zu Ihrer Aussage Nr.2.,... nicht auf Kosten Dritter. , sondern durch leisten aller kommunaler Abgaben vor der Errichtung und zur weiteren Unterhaltung .
Z.B. Erschließungskosten, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Wasser- Kanalgebühren, Müllabfuhr- um nur die Hauptsächlichsten Belastungen zu nennen.
Ich bin zwar kein Wirtschaftsexperte. Ist es aber nicht so, dass sich die Rentabilität einer Einrichtung durch höchstmögliche Auslastung ergibt> Kommunale Einrichtungen werden doch nicht für die Zweitwohnungsinhaber errichtet. Diese teils unnötigen kommunalen Prestigeobjekte werden doch durch diesen Personenkreis mit ihrer Wirtschaftkraft erst rentabel gestaltet. Darüber hinaus ist der Vorteil für das örtliche Gewerbe nicht zu verkennen.
Jeder betroffene Leser dieser Ausführung könnte doch einmal bei der 2.WhgsSt. erhebenden Kommune anfragen, worin bzw. wodurch der Mehraufwand gegenüber einen mit Hauptwohnung gemeldeten Bürger der Kommune entsteht, die, diese Steuerforderung rechtfertigt.
Die Antworten, wenn überhaupt, wären interessant.
Stellen Sie sich vor, alle Betroffenen in der Bundesrepublik würden eine derartige Anfrage an die, für sie zuständige Behörde, stellen. Das Ergebnis würde wohl mit dem „Bonmot unseres Altbundespräsidenten Heuss beantwortet werden können, „man stelle sich vor es wäre Krieg und keiner geht hin!“

Denkt man nun über diesen Sachverhalt nach, ergibt sich doch die weitere Frage, nämlich „warum>“

Hierzu muss auf das richtigerweise bereits vom Diskussionsteilnehmer Rebell Ausgeführte verwiesen werden.
Wer diese Ausführung bezweifelt hat doch die Möglichkeit sich bei der IG-Zwst Bayern Postfach 1117, 89258 Weißenhorn zu informieren. Alleine diese Darstellung des „warum“ mit flapsigen Sprüchen zu negieren bringt doch nichts. Es sind doch nicht nur die zur Steuer Herangezogenen, die sich gegen diese Neidsteuer bzw. Luxussteuer wehren. Selbst ländliche Gemeinden erkennen bereits, dass diese „Heuschrecken-Kommunen“ ihnen durch die Abwerbung der Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Bürger finanziellen Schaden zufügen, indem der sich dadurch veränderte Überregionale Finanzausgleich (staatliche Zuwendungen) zum Nachteil dieser so geschwächten Kommunalenhaushalte auswirkt.
Ist es nicht einer freiheitlichen, rechtstaatlichen Ordnung unwürdig, bei den gegebenen Kommunikationsmöglichkeiten im Gegensatz zu früher, einerseits, in das Selbstbestimmungsrecht hinsichtlich der Wahl des Hauptwohnsitzes dem Staatsbürger Vorschriften aufzuerlegen, andererseits einen steuerzahlenden Bürger mit 2.Whg, wohlgemerkt bei Bürgermeister, Gemeinde und Stadtratswahlen, dort wo er in 2.Whg. gemeldet ist, sein politisches Einbringen verbietet indem man ihm das Wahlrecht versagt>
Spricht bei dieser Sachlage nicht bereits die ad Absurdität>
Nähern wir uns bereits der 3. Diktatur auf deutschem Boden>

Die vielen Fragen in den Charts zeigen eigentlich wie hilflos der Einzelne in dieser Sachlage ist. Wie viel Unkenntnis besteht.
Und beweist, wie geschehen, die Ohnmacht des Einzelnen, wenn man glaubt sein Recht durch das begehen des Rechtswegs zu erreichen. Ein Stab ist doch leichter wie ein Bündel zu brechen.
Nicht nur Fabeln, vielmehr die geschichtlichen Abläufe lehren doch, dass eine Evolution im Handeln der Legislative und Administrative alleine erfolgreich nur durch Anhäufungen von Quantitäten einen Qualitätsumschwung bringen wird.

Ein Einzelner in der Nikolaikirche in Leipzig hätte niemals den
Fall der Mauer erreicht. Der Einzelne wäre in Bautzen, Cottbus oder Sibirien verschwunden. Der Zusammenhalt der Betroffenen war es, der den Qualitätsumschwung brachte! –

Erst, wenn diese Heuschrecken-Kommunen begreifen, dass die Aufwendungen ihren bisherigen Profit zunichte machen, wird ein Qualitätsumschlag erfolgen.
Bereits eine Vielzahl von Betroffenen, aber noch nicht alle bemühen sich darum.


Würde sich aus dem Dargelegten alleine nicht schon ein Nachdenken lohnen>
Vielleicht führt das Denkvermögen zum handeln!>-


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