Zweitwohnungsteuer in Augsburg

Alfred @, Donnerstag, 19.03.2009 (vor 5685 Tagen) @ Rebell

Natürlich sind die „Folterinstrumente“ gesetzlich geschützt – das besagt aber gar nichts.
Wenn man anderen aber vorwirft, sie sollten sich besser informieren, und für sich in Anspruch nimmt, dies tun zu wollen, passt es überhaupt nicht, wenn man dabei selbst Unfug verbreitet.
Die Zweitwohnungsteuer in ihrer ursprünglichen Form war und wäre auch heute noch durchaus berechtigt, wurde aber falsch angesetzt/benannt/begründet.
Die hier im Forum in Rede stehenden Kommunen (Städte) – und das sind längst nicht „alle“ - sind überhaupt nicht scharf auf das Aufkommen aus der ZWSt. Sie wollen, wie gewisse andere Leute auch, nur noch mehr „Staatsknete“ bekommen und scheuen dazu vor nichts zurück. Aktuell unterstützt werden sie dabei von einem Spruchkörper, der anderen vorwirft, das Wesen der Aufwandsteuer zu verkennen und anscheinend selbst keine Ahnung davon hat, wenn es diejenigen besteuert wissen will, die auf Kosten Dritter wohnen, während andere, die einen besonderen Aufwand für ihren persönlichen Lebensbedarf Wohnen betreiben, steuerfrei bleiben.
Steuern sind keine Geschenke und die Kommunen können mit den Ihnen zufließenden Geldern keineswegs machen, was sie wollen. Die bayerische "Armutsgrenze" ist vom Ergebnis her für die betroffenen "Steuerpflichtigen" zwar erfreulich, aber Unfug hoch drei. Wer mit dem Halten eines Gegenstands oder durch einen rechtlichen oder tatsächlichen Zustand äußerlich erkennbar wirtschaftliche Leisungsfähigkeit demonstriert, kann dafür mit Aufwandsteuer belegt werden.
Über Politiker braucht man hier nicht zu reden. Sie sind, wie sie sind - vom Volk gewählt und von der Verwaltung abhängig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion